Fragen & Antworten
A. Wenn Sie eine Teilnahmeberechtigung für den Integrationskurs vom Bundesamt (BAMF) oder Jobcenter haben und
- bei Integra einen Integrationskurs besucht oder besucht haben und bei keiner anderen Schule waren: →Ihr Ausweisdokument
- bei Integra einen Einstufungstest gemacht haben, aber keinen Kurs besucht haben: → Ihr Ausweisdokument und Ihre Teilnahmeberechtigung (Original)
- Sie haben bei einer anderen Schule einen Integrationskurs besucht oder einen Einstufungstest gemacht: → Ihr Ausweisdokument und Ihre Teilnahmeberechtigung (Original)
B. Wenn Sie keine Teilnahmeberechtigung für den Integrationskurs haben und Ihren Integrationskurs privat bezahlt haben: → Ihr Ausweisdokument und eine Bestätigung der anderen Schule, dass Sie für mindestens ein Modul in einem Integrationskurs angemeldet waren.
Die deutsche Sprache zu lernen ist wichtig, wenn Sie in Deutschland leben möchten. Der Integrationskurs hilft Ihnen dabei, leichter Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen zu können oder einfach nur neue Menschen kennenzulernen. Außerdem vermittelt Ihnen der Integrationskurs wichtige Informationen über Deutschland, in dem Sie leben werden, zB über Geschichte, Kultur und die deutsche Rechtsordnung. Neben den Informationen, die Sie über das Land erfahren werden, steht das Erlernen der Sprache im Fokus.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Sie wissen genau, welches Modul Sie benötigen, weil Sie zB schon einmal einen Teil des Kurses erfolgreich besucht oder bereits einen Einstufungstest bei einem anderen Kursträger gemacht haben: Melden Sie sich einfach während unserer Öffnungszeiten bei uns an. Gerne können Sie uns vorab einen Überblick über alle unsere aktuellen Kurse verschaffen. Diese finden Sie hier.
- Sie haben noch keinen Kurs in Deutschland besucht: Vereinbaren Sie bitte
Einen Termin mit uns für einen Einstufungstest oder melden Sie sich online dafür an.
Wenn Sie eine gültige Teilnahmeberechtigung besitzen und noch nicht alle Stunden verbraucht haben, kostet ein Kursmodul 229,00 € (2,29 €/Unterrichtsstunde). Vergünstigungen bzw. Eine vollständige Kostenbefreiung ist möglich. Für Selbstzahler kostet ein Modul 458,00 (4,58 €/Unterrichtsstunde) Wir beraten Sie gerne.
Ob Sie eine Teilnahmeberechtigung erhalten können, erfahren Sie in unserem Beitrag Zulassung & Preise.
Die Anmeldung zum Integrationskurs erfolgt in drei einfachen Schritten:
- Falls Sie noch keinen Nachweis über Ihr derzeitiges Sprachniveau haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin für einen Einstufungstest. Das geht ganz einfach online oder telefonisch.
- Bringen Sie die Teilnahmeberechtigung sowie Ihre Ausweis zum Einstufungstest mit. Falls Sie privat teilnehmen, reicht der Ausweis.
- Direkt nach dem Einstufungstest können Sie sich anmelden. Gerne können Sie sich vorab schon über unser Kursangebot informieren. Dies finden Sie hier . Nach Bezahlung der Kursgebühr für die ersten 100 Unterrichtsstunden sowie einer einmaligen Materialkostenpauschale von 5,00 € erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vollständig von einer Zuzahlung befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits eine Teilnahmeberechtigung haben.
Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- SGB-II-Leistungen (Arbeitslosengeld II)
- SGB X!! (Sozialhilfe)
- andere Leistungen (zB Wohngeld, Befreiung von den GEZ-Gebühren, Kindergeldzuschlag, Besitzer des München-Passes)
Gerne beraten wir Sie hierzu.
Im letzten Abschnitt des Integrationskurses werden Sie intensiv auf die Prüfung vorbereitet. Um diese erfolgreich umzusetzen, sollten Sie im Unterricht sein, aktiv mitarbeiten und auch zu Hause viel üben. Es ist hilfreich, wenn Sie sich auch in Ihrer Freizeit auf Deutsch unterhalten, Radiosendungen (Nachrichten, Wetterbericht etc.) hören und Kontakte zu Deutschen knüpfen. Sollten Sie an der Prüfung teilnehmen, ohne einen Kurs zu besuchen, dann empfehlen wir Ihnen ein Prüfungsvorbereitungsbuch. Ein von uns empfohlenes Werk können Sie bei uns im Büro erwerben.
Eine Kinderbetreuung ist leider nicht möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nicht gestattet, dass Sie Ihre Kinder mit zum Unterricht bringen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Stadt München hier .
Grundsätzlich ist das nach jedem Modul möglich. Wenn Sie Ihren Kurs ändern möchten, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Für eine Anmeldung beim neuen Kursträger benötigen Sie die Teilnahmeberechtigung im Original.
Im Falle einer Kursunterbrechung kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben, zB eine Arbeitsaufnahme, der Umzug in eine andere Stadt, längere Krankheit etc.
Ihr erstes Kursmodul (100 Unterrichtsstunden) bezahlen Sie in BAR oder mit EC-Karte bei der Anmeldung zusammen mit einer Materialkostenpauschale iH von 5,00 € für den gesamten Kurs. Alle weiteren Kursgebühren ziehen wir dann immer einige Tage vor Beginn eines neuen Kursmoduls von Ihrem Konto ein. Hierzu unterschreiben Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung bei der Anmeldung.
Sprechen Sie bitte unbedingt mit Ihrem Kursleiter darüber. Wir bieten viele Kurse auf unterschiedlichen Niveaustufen an. Wir finden mit Sicherheit einen Kurs, der besser zu Ihnen passt. Das geht allerdings nur, wenn Ihr(e) Kursleiter(in) dem zustimmt.
Falls Sie sich bereits angemeldet haben, aber nicht kommen können, kündigen Sie Ihren Kurs bitte erneut. Ihre Kündigung muss mindestens 10 Tage vor Kursbeginn bei uns eingehen.
Sie können Ihre Kündigung per Post oder per Fax senden oder persönlich bei uns im Büro abgeben. Bitte beachten Sie immer einen Kündigungsgrund und lassen Sie den Empfang unserer Mitarbeiter bestätigen. Ein entsprechendes Kündigungsformular finden Sie hier .
Dann beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Es besteht ggf. die Möglichkeit, weitere Stunden genehmigt zu bekommen. Einen Antrag halten wir für Sie bereit.
Emese Szabó-Bakos
Ob Sie Anspruch auf einen Integrationskurs haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wenn Sie vor 2005 eingereist sind und einen Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr besitzen, können Sie einen Antrag auf Zulassung stellen. Diesen Antrag erhalten Sie bei uns im Büro.
- Wenn Sie nach 2005 eingereist sind und einen Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr besitzen, haben Sie bereits eine Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde erhalten. Mit dieser Berechtigung können Sie sich bei uns anmelden.
- Wenn Sie EU-Bürger sind, können Sie einen Antrag auf Zulassung stellen. Diesen Antrag erhalten Sie bei uns im Büro.
- Wenn Sie sich im Asylverfahren befinden und Ihnen eine gute Bleibeperspektive angezeigt wird (momentan bei Herkunft aus Eritrea, Syrien, Iran, Irak und Somalia) oder Sie eine Duldung haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung stellen. Diesen Antrag können Sie bei uns im Büro stellen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.
- Wenn Sie keiner dieser Kategorien zugehören, haben Sie die Möglichkeit, privat an einem Kurs teilzunehmen. Die Kosten tragen Sie dann selbst. Wenn Sie sich nicht sicher sind, beraten wir Sie gerne auch persönlich. Kommen Sie einfach während der Öffnungszeiten bei uns vorbei.
Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen. Bei Integra unterscheiden wir folgende Kursarten:
Allgemeiner Integrationskurs: Dieser richtet sich an Personen, die lateinisch alphabetisiert sind.
Integrationskurs mit Alphabetisierung: Dieser richtet sich an Personen, die entweder gar nicht oder nur schwach lateinisch alphabetisiert sind, zB Zweitschriftlerner.
Im Zweifel entscheidet der Einstufungstest.
Berufssprachkurs: Dieser richtet sich an Personen, die berufsorientiert Deutsch lernen möchten.
Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet das Bundesamt für Migration einen Teil Ihrer Fahrtkosten.
- Sie müssen bereits von den Kosten befreit sein (falls Sie eine Verpflichtung vom Jobcenter haben, sind Sie automatisch von den Kosten befreit)
- Ihr Wohnort ist mindestens 3 km zum Kursort entfernt.
Den Antrag stellen unsere Mitarbeiter gerne gemeinsam mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass eine Bewilligung mit dem Kursort gebunden ist, dh Sie sollten den Kursort wechseln, müssen Sie unbedingt einen neuen Antrag stellen . Nach Genehmigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten Sie Ihre Fahrtkosten im Nachhinein erstattet. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Übernahme des Kurses und der Erstattung der Fahrkosten unter Umständen mehrere Monate liegen können. Eine Erstattung setzt voraus, dass Sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen und keine unverschuldeten Fehltage haben.
Wenn Sie die Abschlussprüfung des Integrationskurses nicht bestehen, kann das mehrere Gründe haben. Sie könnten einen schlechten Tag gehabt haben. Dann empfehlen wir die Wiederholung der Prüfung. Allerdings kann es auch sein, dass Sie noch zu große Defizite haben, die bestenfalls durch einen weiteren Prüfungsvorbereitungskurs ausgeglichen werden sollten.
Wenn Sie die Abschlussprüfung des Alphabetisierungskurses nicht bestehen, dann empfehlen wir Ihnen die Wiederholung des Kurses. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob eine weitere Förderung möglich ist. Jeder hat einmalig die Möglichkeit, nach Verbrauch der 900 geförderten Unterrichtsstunden ein Kontingent von weiteren 300 Unterrichtsstunden auf Antrag zu erhalten. Den Antrag hierzu halten wir für Sie bereit.
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Trotzdem kann es passieren, dass einmal etwas nicht so läuft, wie Sie sich das vorstellen. Bitte sprechen Sie mit uns darüber, nur damit wir besser werden können. Wir werden alles Mögliche dafür tun, dass Sie wieder zufrieden sind.
Alle Lehrkräfte in Integrationskursen, Alphakursen und Berufssprachkursen sind bestens ausgebildet. Dafür setzt das BAMF hohe Standards voraus. Ohne Zulassung darf man nicht unterrichten. Alle Zulassungskriterien finden Sie auch in unserem Downloadcenter .
Sie dürfen bis zu zwei Tage hintereinander fehlen, ohne ein Attest vorzulegen. Ab dem dritten Tag brauchen wir in jedem Fall ein Attest von Ihnen. Bitte beachten Sie, dass Sie durch häufige Fehlzeiten riskieren, die Abschlussprüfung nicht zu bestehen. Wir behalten uns vor, Sie vom Unterricht auszuschließen, wenn Sie häufig unentschuldigt fehlen.
Wenn die Lehrkraft krank wird, versuchen wir in aller Regel eine Vertretung zu finden. Das gelingt leider nicht immer. In diesem Fall kann es sein, dass Ihr Kurs ausfallen muss. Im Falle eines Ausfalls erhalten Sie eine SMS. Hierzu ist es wichtig, dass wir immer aktuelle Kontaktdaten von Ihnen haben. Die ausgefallenen Tage werden selbstverständlich nachgeholt.
Vermeiden Sie Urlaubszeiten außerhalb unserer Kursferien, Sie sollten nur in dringenden Fällen vom Unterricht fern bleiben, da Unterbrechungen Ihrem Lernfortschritt erheblichen Schaden zufügen. Die aktuellen Ferienzeiten finden Sie hier . Das Fehlen während der Unterrichtszeiten wegen eines Urlaubs gilt als unentschuldigt. Bitte beachten Sie jedoch unbedingt, dass es Abweichungen zu unserem Standard-Ferienplan geben kann. Bitte besuchen Sie sich hierzu bei Ihrem Kursleiter / Ihrer Kursleiterin.
Die Anmeldung zum Abschlusstest muss mindestens 5 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Wenn Sie einen Kurs bei uns besuchen, erhalten Sie idR ein Anmeldeformular von Ihrem Kursleiter / Ihrer Kursleiterin. Dieses Formular muss spätestens 5 Wochen vor der Prüfung unterschrieben und bei uns im Büro abgegeben werden. Bei der DTZ-Prüfung muss noch zusätzlich ein weiteres Formular unterschrieben werden.
Kommen Sie zu uns ins Büro, wir regeln es für Sie, dass Sie gleich einen Nachfolgekurs besuchen können. Wenn Sie den Kurs erfolgreich beendet und die Prüfungen bestanden haben, dann ist der Grundstein gelegt und Sie haben eine gute Basis. Um beruflich in Deutschland Fuß zu fassen, reicht das B1 Niveau meist jedoch noch nicht aus. Je besser Ihre Deutschkenntnisse, umso besser sind Ihre Berufschancen. Hierzu bieten wir berufsorientierte Deutschkurse an. Diese werden ebenfalls – wie auch der Integrationskurs – über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Die Voraussetzungen sind ähnlich. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
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